1. Unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel wird auf die Viertberufung der Klägerin, die Drittberufung der Klägerin und der Drittwiderbeklagten zu 2) und die Erstberufung der Beklagten zu 3) das Urteil des Landgerichts Saarbrücken abgeändert und wie folgt neu gefasst:
a) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.742,32 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.11.2003 zu zahlen.
b) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 7.397,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.1.2006 zu zahlen.
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