Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einen für ein Kaninchen plötzlich bremsendes Fahrzeug
LG Aachen, Urteil vom 01.06.1984 - Aktenzeichen 3 S 76/84
DRsp Nr. 1994/14225
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einen für ein Kaninchen plötzlich bremsendes Fahrzeug
Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug wegen eines die Straße überquerenden Kaninchens plötzlich abbremst, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/5 zu 4/5 zu Lasten des Auffahrenden auszugehen.