Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.4.2016 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagten werden unter Abweisung der weitergehenden Klage als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 12.890,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.5.2015, weitere 6.482,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2015 sowie Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.1.2016 zu zahlen.
3.Die Kosten des Rechtstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 28 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 72 %.
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