I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 16.12.2009 -
1. Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 2.045,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz ab 19.12.2008 zu zahlen. Die Beklagte Ziff. 2 wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.045,31 € vom 26.10.2008 bis 18.12.2008 zu zahlen.
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