I. Der Kläger macht Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend.
Der Kläger befuhr am 19. März 2008 um 5:20 Uhr mit seinem Pkw Renault in 14055 Berlin die Heerstraße auf dem rechten Fahrstreifen hinter dem Pkw des Zeugen M##. Neben dem Pkw des Zeugen M## befand sich auf dem mittleren Fahrstreifen der von der Beklagten zu 2) geführte Pkw, der bei der Beklagten zu 1) haftpflichtversichert ist. Die Pkw standen vor einer roten Ampel oder fuhren langsam auf diese zu.
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