LG Hannover vom 18.06.1999
8 S 280/98
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 10 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 36

Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem Tankstellengelände

LG Hannover, vom 18.06.1999 - Aktenzeichen 8 S 280/98

DRsp Nr. 2008/13676

Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem Tankstellengelände

Fährt auf einem Tankstellengelände ein Fahrzeug aus einer Waschstraße heraus und kollidiert es dabei mit einem rechts auf das Tankstellengelände auffahrenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des aus der Waschstraße ausfahrenden Fahrzeugs angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 10 ;
Fundstellen
DAR 2000, 36