Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.10.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger 635,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2007 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7/8 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 1/8.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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