LG Gießen - Urteil vom 04.06.1997
3 O 115/97
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 254 § 421 ; PflVG 3; StVG § 7 § 9 § 18 ;
Fundstellen:
DAR 1998, 197
DAR 1998, 197
DAR 1998, 197

Haftungsverteilung bei Kollision auf der Autobahn und hoher Geschwindigkeit des Auffahrenden

LG Gießen, Urteil vom 04.06.1997 - Aktenzeichen 3 O 115/97

DRsp Nr. 1998/18180

Haftungsverteilung bei Kollision auf der Autobahn und hoher Geschwindigkeit des Auffahrenden

Nähert sich ein Fahrzeug auf der Überholspur der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von mindestens 180 km/h einem vorausfahrenden Fahrzeug und gerät es bei abrupter Vollbremsung ins Schleudern, so dass es an dem vorausfahrenden Fahrzeug vorbeischleudert und dieses dann in es hineinfährt, so ist dann, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob das vorausfahrende Fahrzeug in einem Zug von der Beschleunigungsspur sofort auf den linken Fahrstreifen aufgefahren ist, eine Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des vorausfahrenden Fahrzeugs gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 254 § 421 ; PflVG 3; StVG § 7 § 9 § 18 ;

Hinweise: