Auf die Berufung des Klägers, die im Übrigen zurückgewiesen wird, wird das am 19. November 2009 verkündete Urteil der Zivilkammer 17 des Landgerichts Berlin - 17 0 297/08 - teilweise abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 9.352,73 € sowie 663,80 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Dezember 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu ¾ und der Kläger zu ¼ zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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