Haftungsverteilung bei Kollision des beim Abbiegen ausschwenkenden Hecks eines Omnibusses mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug
LG München I, Urteil vom 10.01.1997 - Aktenzeichen 17 O 17497/96
DRsp Nr. 1998/13942
Haftungsverteilung bei Kollision des beim Abbiegen ausschwenkenden Hecks eines Omnibusses mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug
1. Wer als Führer eines Pkw an einem Bus, der sich zum Rechtsabbiegen eingeordnet und den Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt hat, lediglich mit einem Abstand von 0,6 m links anhält, trägt an einer Kollision, zu der es deshalb kommt, weil das Heck des Busses nach links ausschwenkt, das alleinige Verschulden.2. Hinter dem Verschulden des Pkw-Fahrers tritt eine Haftung aus Betriebsgefahr des Busses vollständig zurück.