Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 25.07.2014 - H
Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 25.07.2014 - H
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.530,30 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2013.
2.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2014.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.Die weitergehende Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
IV. V. VI.
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