OLG Hamm vom 18.06.2004
9 U 38/04
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 2a § 9 Abs. 3 S. 3 § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NZV 2005, 94

Haftungsverteilung bei Kollision eines abbiegenden PKW mit einem die Einmündung überquerenden Fußgänger

OLG Hamm, vom 18.06.2004 - Aktenzeichen 9 U 38/04

DRsp Nr. 2008/13572

Haftungsverteilung bei Kollision eines abbiegenden PKW mit einem die Einmündung überquerenden Fußgänger

Überquert ein Fußgänger eine Einmündung und kommt es zu einer Kollision mit einem in die Einmündung abbiegenden PKW-Fahrer, so trägt dieser das alleinige Verschulden.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 2a § 9 Abs. 3 S. 3 § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen
NZV 2005, 94