Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Mai 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Berufung des Klägers ist unbegründet. Denn die Abwägung der Schadensverursachungsbeiträge gemäß § 17 StVG führt, wie das Landgericht zutreffend dargelegt hat, dazu, dass der Kläger den Schaden an seinem Pkw, der bei dem Unfall vom 09.02.2007 eingetreten ist, in vollem Umfang selbst zu tragen hat.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|