LG Neubrandenburg - Urteil vom 16.02.1999
1 S 154/98
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 8 ;
Fundstellen:
ZfS 1999, 234
ZfS 1999, 234
ZfS 1999, 234

Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne einbiegenden Fahrzeugs mit einem die Fahrzeugkolonne überholenden Fahrzeug

LG Neubrandenburg, Urteil vom 16.02.1999 - Aktenzeichen 1 S 154/98

DRsp Nr. 1999/10123

Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne einbiegenden Fahrzeugs mit einem die Fahrzeugkolonne überholenden Fahrzeug

Stößt der an einer rechts neben ihm stehenden Fahrzeugkolonne vorbeifahrende Fahrer eines Kfz mit um mehr als 20 % die zulässige Geschwindigkeit auf der Vorfahrtstraße überschreitenden Geschwindigkeit mit einem durch eine Lücke zum Ausfahren aus einer untergeordneten Straße kommenden Pkw zusammen, dem ein Fahrer eines Fahrzeuges in der Kolonne signalisiert hatte, er könne nach links in die Vorfahrtstraße einbiegen, haften Fahrer und Halter des auf der Vorfahrtstraße fahrenden Fahrzeuges in Höhe von 25 % für den Schaden des Fahrers und Halters des aus der untergeordneten Straße kommenden Fahrzeuges.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 8 ;
Fundstellen
ZfS 1999, 234
ZfS 1999, 234
ZfS 1999, 234