Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. November 2008 verkündete Schlussurteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgericht Cottbus, Az.:
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 170.218,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 92.844,39 € seit dem 10. Mai 2005, aus 8.316,00 € ab dem 7. Juli 2005, aus 44.631,41 € seit dem 22. Februar 2006, aus 14.011,00 € ab dem 19. Dezember 2007, aus 2.735,00 € ab dem 31. März 2009 und aus 7.680,22 € ab dem 11. August 2009 zu zahlen.
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