Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.01.2018 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 735 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2016 zu zahlen.
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