Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen – das am 26.03.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 6.190,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2007 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 603,93 Euro zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 70 % die Beklagten und zu 30 % die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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