Haftungsverteilung bei Kollision eines links in einen Feldweg abbiegenden Traktors mit einem überholenden Fahrzeug
OLG Nürnberg, vom 14.12.2000 - Aktenzeichen 2 U 2634/00
DRsp Nr. 2008/13619
Haftungsverteilung bei Kollision eines links in einen Feldweg abbiegenden Traktors mit einem überholenden Fahrzeug
Kommt es beim Linksabbiegen eines landwirtschaftlichen Traktors in einen Feldweg zu einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 60 : 40 zu Lasten des Traktorfahrers angemessen.