Auf die Berufung der Klägerin vom 19.12.2016 wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 11.11.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an die Klägerin 5.583,03 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.11.2015 zu bezahlen.
2.Die Beklagten tragen samtverbindlich die Kosten des Verfahrens (erster Instanz).
II.Die Beklagten tragen samtverbindlich die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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