OLG Karlsruhe vom 12.09.1997
10 U 84/97
Normen:
BGB § 823 § 254 ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1998, 474
VRS 95, 406
VersR 1998, 1391
r+s 1999, 275

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

OLG Karlsruhe, vom 12.09.1997 - Aktenzeichen 10 U 84/97

DRsp Nr. 1999/1755

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

»Stoßen zwei Fahrzeuge zusammen, weil ein Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen nach links die doppelte Rückschaupflicht und das Gebot zur Rücksichtnahme auf den nachfolgenden Verkehr verletzt und der andere Verkehrsteilnehmer einen Überholversuch bei unklarer Verkehrslage unternommen hat, kann eine hälftige Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile gerechtfertigt sein.«

Normenkette:

BGB § 823 § 254 ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 ;
Fundstellen
DAR 1998, 474
VRS 95, 406
VersR 1998, 1391
r+s 1999, 275