1. Das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 08.01.2010 -
(1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.986,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2009 zu bezahlen sowie weitere 316,18 € vorgerichtliche Anwaltskosten.
(2) Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreites in beiden Instanzen tragen der Kläger 55 % und die Beklagte 45 %.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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