Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung im übrigen wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 20.02.2009 - Az.:
1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 3.266,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.05.2008 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 200,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.05.2008 zu zahlen.
3. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 282,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.08.2008 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|