Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hanau vom 4. Mai 2016 in der berichtigten Fassung vom 30. Mai 2016 wird (Az.: 4 O 475/15) zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das vorgenannte Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 5.335,12,- € festgesetzt.
I.
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