1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 15.7.2009 -
a. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.728 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.9.2007 zu zahlen.
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