LG München I vom 13.07.2010
17 O 2427/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 8 Abs. 2 S. 2;

Haftungsverteilung bei Kollision eines nach Rangieren auf der rechten Richtungsfahrbahn nach links abbiegenden Räumfahrzeugs mit einem überholenden Pkw

LG München I, vom 13.07.2010 - Aktenzeichen 17 O 2427/08

DRsp Nr. 2011/8883

Haftungsverteilung bei Kollision eines nach Rangieren auf der rechten Richtungsfahrbahn nach links abbiegenden Räumfahrzeugs mit einem überholenden Pkw

Kollidiert ein ohne Beachtung des von rückwärts von hinten herannahenden Verkehrs nach links abbiegendes Räumfahrzeug mit einem zu schnell von hinten herannahenden, überholenden Pkw, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Räumfahrzeugs angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 8 Abs. 2 S. 2;