Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12.7.2016 (
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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