KG - Urteil vom 14.10.2010
12 U 132/07
Normen:
ZPO § 286; StVG § 7 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 04.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 721/04

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Straße überquerenden 2 Jahre und acht Monate alten Kind

KG, Urteil vom 14.10.2010 - Aktenzeichen 12 U 132/07

DRsp Nr. 2012/8999

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Straße überquerenden 2 Jahre und acht Monate alten Kind

Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. Juni 2007 verkündete Urteil der Zivilkammer 24 des Landgerichts Berlin - 24 O 721/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages zuzüglich 10% abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

ZPO § 286; StVG § 7 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1;

Gründe:

A. Die Klägerin macht als Kranken- und Pflegeversicherung des ###### gemäß § 116 SGB X auf sie übergegangene Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 16. Dezember 1997 gegen 12:15 Uhr in der Ritterstraße in Berlin ereignete.