LG Münster vom 06.10.2010
6 S 60/10
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVO § 6;

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem einen Lkw entladenden Gabelstapler

LG Münster, vom 06.10.2010 - Aktenzeichen 6 S 60/10

DRsp Nr. 2011/8884

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem einen Lkw entladenden Gabelstapler

1. Das Zurückstoßen eines einen Lkw entladenden Gabelstaplers ist nach dem Entladevorgang und damit dem Betrieb des Lkw, und nicht dem Abtransport der Güter zuzurechnen, so dass ein hierbei entstehender Schaden von dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVG umfasst ist. 2. Kommt es zur Kollision des zurückstoßenden Gabelstaplers mit einem vorbeifahrenden Pkw, so ist eine Haftungsverteilung von 13 zu 2/3 zu Lasten des entladenen Lkw angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVO § 6;