Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger
KG, Urteil vom 22.11.1984 - Aktenzeichen 12 U 1512/84
DRsp Nr. 1994/7865
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger
1. Ein PKW-Fahrer hat im Stadtverkehr mit Fußgänger zu rechnen. Von dieser Sorgfaltspflicht ist er nicht schon deshalb entbunden, weil ein die Fahrbahn überquerender Fußgänger außerhalb geschützter Stellen besonders sorgfältig sein muss. Nimmt er einen Fußgänger auf der Fahrbahn wahr, so hat er seine Geschwindigkeit sofort zu verringern.2. Überquert ein Fußgänger teilweise die Fahrbahn, um dann auf den Mittelstreifen zurück zu kehren, und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem PKW, so trifft ihn ein überwiegendes Mitverschulden, so dass von einer Haftungsquote von 3/4 zu 1/4 zu Lasten des Fußgängers auszugehen ist.