I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 15.10.2007 -
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.050,00 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 13.07.2006.
2. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 217,44 € freizustellen.
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