I.
Der Beklagte befuhr am 05.03.2001 gegen 19.45 Uhr einen kombinierten Fuß- und Fahrradweg außerhalb geschlossener Ortschaft entlang der B... zwischen B..., und P... Wald. Auf Höhe des Kilometers 5,200 kollidierte er mit der ihm entgegenkommenden Fußgängerin J... S... die bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert ist und die bei dem Unfall erheblich verletzt wurde.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf das Endurteil des Landgerichts Weiden vom 15.01.2004 verwiesen.
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