Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem Linksabbieger
KG, Urteil vom 07.11.1994 - Aktenzeichen 12 U 1156/94
DRsp Nr. 1996/29355
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem Linksabbieger
Überholt ein Fahrzeug trotz unklarer Verkehrslage und kollidiert es dabei mit dem Kraftfahrzeug eines Linksabbiegers, der die sogenannte letzte, zweite Rückschau unterlässt, so ist eine Haftungsquote von 3/4 : 1/4 zu Lasten des überholenden Fahrzeugs angemessen.
S.a. KG, Urt. v. 28.06.1984 Ä 12 U 6321/83 Ä; ferner BayObLG VRS 69, 53; KG NJWÄRR 1987, 1251; OLG Frankfurt/M. NZV 1989, 155; regelmäßig kommt aber in so gelagerten Fällen eine Quote von 1/3 zu Lasten des Abbiegers und zu 2/3 zu Lasten des Überholers in Betracht: KG NZV 1993, 272.