Haftungsverteilung bei Kollision eines unverschuldet ins Schleudern geratenen Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs
AG Rendsburg, Urteil vom 21.11.1997 - Aktenzeichen 11 C 340/97
DRsp Nr. 1998/18305
Haftungsverteilung bei Kollision eines unverschuldet ins Schleudern geratenen Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs
Gerät ein Kfz ohne Verschulden seines Führers aufgrund eines Ausweichmanövers ins Schleudern und kollidiert es auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, ist von einer Haftungsverteilung von 80 % zu Lasten des Halters des schleudernden Fahrzeuges zu 20 % des Halters des entgegenkommenden Fahrzeuges dann auszugehen, wenn der Halter und Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeuges nicht den Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfallereignisses führen kann.