AG Rendsburg - Urteil vom 21.11.1997
11 C 340/97
Normen:
StVG § 1 ;
Fundstellen:
ZfS 1998, 205
ZfS 1998, 205
ZfS 1998, 205

Haftungsverteilung bei Kollision eines unverschuldet ins Schleudern geratenen Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs

AG Rendsburg, Urteil vom 21.11.1997 - Aktenzeichen 11 C 340/97

DRsp Nr. 1998/18305

Haftungsverteilung bei Kollision eines unverschuldet ins Schleudern geratenen Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs

Gerät ein Kfz ohne Verschulden seines Führers aufgrund eines Ausweichmanövers ins Schleudern und kollidiert es auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, ist von einer Haftungsverteilung von 80 % zu Lasten des Halters des schleudernden Fahrzeuges zu 20 % des Halters des entgegenkommenden Fahrzeuges dann auszugehen, wenn der Halter und Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeuges nicht den Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfallereignisses führen kann.

Normenkette:

StVG § 1 ;
Fundstellen
ZfS 1998, 205
ZfS 1998, 205
ZfS 1998, 205