I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 15.01.2016 (Aktenzeichen
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 18.307,86 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2014 zu zahlen.
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