OLG Nürnberg - Urteil vom 26.11.1997
9 U 2572/97
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 2 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
SP 1999, 9
ZfS 1998, 373

Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Rechtsabbiegers mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug

OLG Nürnberg, Urteil vom 26.11.1997 - Aktenzeichen 9 U 2572/97

DRsp Nr. 1999/1802

Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Rechtsabbiegers mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines wartepflichtigen Rechtsabbiegers, der wegen Behinderung der Sicht sich in den Kreuzungsbereich hineintastet, mit einem von rechts kommenden, vorfahrtberechtigten Fahrzeug, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen, wenn das bevorrechtigte Fahrzeug, ohne dass ihm dies zum Verschulden gereichen würde, das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten hat.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 2 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen
SP 1999, 9
ZfS 1998, 373