Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Tankstellengelände ausfahrenden Fahrzeug
OLG Köln, Urteil vom 12.07.1996 - Aktenzeichen 19 U 17/96
DRsp Nr. 1996/30590
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Tankstellengelände ausfahrenden Fahrzeug
»Bei einem Zusammenstoß im innerörtlichen Bereich zwischen einem vorfahrtsberechtigten und einem aus einem Tankstellengelände ausfahrenden Fahrzeug ist eine Haftungsquote von 50:50 dann angemessen, wenn der Vorfahrtsberechtigte statt der erlaubten 50 km/h mit 78 km/h gefahren ist.«