LG Saarbrücken - Urteil vom 15.04.1997
12 O 323/95
Normen:
BGB § 844 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(147)337a
ZfS 1997, 412
ZfS 1997, 412
ZfS 1997, 412

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden alkoholisierten Fußgänger bei Dunkelheit; Bemessung des Unterhaltsschadens bei Tötung der Ehefrau

LG Saarbrücken, Urteil vom 15.04.1997 - Aktenzeichen 12 O 323/95

DRsp Nr. 1998/19438

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden alkoholisierten Fußgänger bei Dunkelheit; Bemessung des Unterhaltsschadens bei Tötung der Ehefrau

1. Kommt es bei Dunkelheit zur Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden alkoholisierten Fußgänger, so trifft den PKW-Fahrer das überwiegende Verschulden an dem Unfall, wenn er nicht auf Sicht gefahren ist und bei Einhaltung der gebotenen Geschwindigkeit hätte anhalten und den Unfall vermeiden können. Dies gilt umso mehr, wenn nach dem Ergebnis der Unfallrekonstruktion der PKW fast ungebremst in den Fußgänger hineingefahren ist, obwohl er die Kollision durch eine kurze Bremsung und anschließendes Ausweichen hätte vermeiden können.Den Fußgänger trifft hingegen ein Mitverschulden, das mit 1/5 zu bewerten ist.