Auf die Berufung der Beklagten vom 20.08.2015 wird das Endurteil des LG München I vom 03.08.2015 (Az.:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin samtverbindlich 8.840,59 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.10.2014 sowie vorprozessuale Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679,10 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.10.2014 zu bezahlen.
II.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits (erster Instanz) tragen die Klägerin 30% und die Beklagten samtverbindlich 70%.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 13% und die Beklagten samtverbindlich 87%.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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