Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.310,82 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2009 abzüglich am 18.06.2009 gezahlter 1.531,52 € zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von den außergerichtlichen Kosten aus der Rechnung der Rechtsanwälte L und Partner, Rechnungsnummer ####-09, in Höhe von 819,80 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagten zu 40 %.
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