LG Braunschweig vom 29.06.2010
7 S 490/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5;

Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus gegenüberliegenden Parkbuchten herausfahrenden Fahrzeugen

LG Braunschweig, vom 29.06.2010 - Aktenzeichen 7 S 490/09

DRsp Nr. 2011/8880

Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus gegenüberliegenden Parkbuchten herausfahrenden Fahrzeugen

Kommt es zu einer Kollision zweier aus gegenüberliegenden Parkbuchten rückwärts herausfahrender Fahrzeuge, so ist eine Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 angemessen, wenn eines der Fahrzeuge bereits deutlich aus der Parkbucht herausgekommen ist und die Geradeausrichtung schon fast eingenommen hat und das andere Fahrzeug mit dem rechten Fahrzeugheck in die hintere linke Seite hineinfährt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5;