Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus gegenüberliegenden Parkbuchten herausfahrenden Fahrzeugen
LG Braunschweig, vom 29.06.2010 - Aktenzeichen 7 S 490/09
DRsp Nr. 2011/8880
Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus gegenüberliegenden Parkbuchten herausfahrenden Fahrzeugen
Kommt es zu einer Kollision zweier aus gegenüberliegenden Parkbuchten rückwärts herausfahrender Fahrzeuge, so ist eine Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 angemessen, wenn eines der Fahrzeuge bereits deutlich aus der Parkbucht herausgekommen ist und die Geradeausrichtung schon fast eingenommen hat und das andere Fahrzeug mit dem rechten Fahrzeugheck in die hintere linke Seite hineinfährt.