Haftungsverteilung bei Massenkollision in einer Nebelbank
BGH, Urteil vom 07.04.1987 - Aktenzeichen VI ZR 30/86
DRsp Nr. 1992/3167
Haftungsverteilung bei Massenkollision in einer Nebelbank
»1. Auch im Rahmen der Gefährdungshaftung nach §§ 7, 18StVG gilt der Grundsatz, dass der Zurechnungszusammenhang zwischen einem Unfall und einer früheren Verkehrswidrigkeit des Kraftfahrers nur dann zu bejahen ist, wenn sich die durch die Verkehrswidrigkeit erhöhte Gefahrenlage als solche in dem Unfall aktualisiert hat.2. Der Kraftfahrer, der wegen zu schnellen Einfahrens in eine Nebelbank mit Sichtweiten unter 10 m auf der Überholspur ein Fahrzeug streift, haftet nicht schon nur deshalb auch dafür mit, dass er im Anschluss daran auf der Normalspur bei auf 12 km/h ermäßigter Geschwindigkeit durch einen nachfolgenden Pkw in einen Auffahrunfall verwickelt wird.«3. Volle Haftung eines in der Nebelbank in ein mit 12 km/h fahrendes Fahrzeug hineinschleuderndes Fahrzeug.