Auf die Berufung der Beklagten vom 22.05.2017 wird das Endurteil des LG München I vom 21.04.2017 abgeändert und wie folgt neugefasst:
1.Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an die Klägerin 10.312,19 € zu zahlen.
2.Der Beklagte zu 2) wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin weitere 17.828,84 € zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. II. III. IV. V. VI.
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