LG Saarbrücken - Urteil vom 12.03.2010
13 S 215/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5;
Fundstellen:
NJW-RR 2011, 32
NZV 2011, 188

Haftungsverteilung bei Schäden eines Pkw aufgrund eines Fahrspurwechsels eines weiteren Fahrzeugs

LG Saarbrücken, Urteil vom 12.03.2010 - Aktenzeichen 13 S 215/09

DRsp Nr. 2010/15272

Haftungsverteilung bei Schäden eines Pkw aufgrund eines Fahrspurwechsels eines weiteren Fahrzeugs

Wechselt ein Pkw die Fahrspur und gerät ein links von ihm fahrendes Fahrzeug in die Leitplanke, weil es eine Kollision vermeiden will, so trägt das die Fahrspur wechselnde Fahrzeug die volle Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5;
Fundstellen
NJW-RR 2011, 32
NZV 2011, 188