Haftungsverteilung bei Schäden eines Pkw aufgrund eines Fahrspurwechsels eines weiteren Fahrzeugs
LG Saarbrücken, Urteil vom 12.03.2010 - Aktenzeichen 13 S 215/09
DRsp Nr. 2010/15272
Haftungsverteilung bei Schäden eines Pkw aufgrund eines Fahrspurwechsels eines weiteren Fahrzeugs
Wechselt ein Pkw die Fahrspur und gerät ein links von ihm fahrendes Fahrzeug in die Leitplanke, weil es eine Kollision vermeiden will, so trägt das die Fahrspur wechselnde Fahrzeug die volle Haftung.