OLG Koblenz vom 07.07.1997
12 U 1312/96
Normen:
BGB § 833 § 254 ; StVO § 28 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1999, 505
VersR 1999, 508

Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers als Reaktion auf einen Hund auf einem Feldweg

OLG Koblenz, vom 07.07.1997 - Aktenzeichen 12 U 1312/96

DRsp Nr. 1999/9984

Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers als Reaktion auf einen Hund auf einem Feldweg

Ein Hundehalter ist nicht verpflichtet, einen Hund, der eine Hundeschule absolviert hat und auf Befehle und Zeichen hört, auf einem Feldweg anzuleinen. Stürzt ein Radfahrer, weil er auf den Hund überreagiert, so haftet der Hundehalter nicht.

Normenkette:

BGB § 833 § 254 ; StVO § 28 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 1999, 505
VersR 1999, 508