OLG Oldenburg - Urteil vom 19.04.2004
15 U 5/04
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; BGB § 254 ; StVO § 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Oldenburg 2004, 324
VRS 106, 438
Vorinstanzen:
LG Oldenburg, vom 15.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 2580/03

Haftungsverteilung bei Überfahren eines nachts stark alkoholisiert auf der Fahrbahn einer Landstraße liegenden Fußgängers

OLG Oldenburg, Urteil vom 19.04.2004 - Aktenzeichen 15 U 5/04

DRsp Nr. 2004/10261

Haftungsverteilung bei Überfahren eines nachts stark alkoholisiert auf der Fahrbahn einer Landstraße liegenden Fußgängers

»1. Wird ein Fußgänger, der nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 3,47 g % auf einer Landstraße liegt, von einem PKW überfahren, so besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Unfall durch die Alkoholisierung des Fußgängers verursacht wurde.« 2. Ist demgegenüber der Pkw-Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit und nicht auf Sicht gefahren, so ist eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; BGB § 254 ; StVO § 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die Klägerin begehrt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, bei dem ihr Ehemann tödlich verunglückt ist.