Das Oberlandesgericht hat den Angeklagten W wegen Beteiligung an der Ermordung der vier Begleiter von Dr. Hanns Martin Schleyer und dessen Entführung sowie wegen Beteiligung an dessen späterer Ermordung durch Mitglieder der »Roten Armee Fraktion (RAF)« zu zweimal lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Es hat ihn für schuldig befunden »des gemeinschaftlichen Mordes an vier Menschen in Tateinheit mit gemeinschaftlichem erpresserischem Menschenraub, mit gemeinschaftlicher Geiselnahme, mit zwei gemeinschaftlich versuchten Nötigungen eines Verfassungsorgans und mit zwei gemeinschaftlich versuchten schweren räuberischen Erpressungen« sowie »eines weiteren gemeinschaftlichen Mordes«.
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