Herbeiführung des Versicherungsfalls - Feststellungen zum Vorsatz - Schmerzensgeld bei vorsätzlich begangenem Teilakt
OLG Hamm, Urteil vom 18.08.2000 - Aktenzeichen 20 U 26/00
DRsp Nr. 2001/6261
Herbeiführung des Versicherungsfalls - Feststellungen zum Vorsatz - Schmerzensgeld bei vorsätzlich begangenem Teilakt
»1) Umfangreiche Würdigung, ob Vorsatz festzustellen. (im Ergebnis verneint).2) Bei einer mehraktigen Handlung braucht der Versicherer für den Anteil eines rechtskräftig zuerkannten Schmerzensgeldes, der auf Verletzungen bei vorsätzlich begangenen Teilakten zurückzuführen ist (§ 287ZPO), nicht einzustehen.3) Ob das auch für eine einaktige Handlung möglich ist, bleibt offen.«