1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 12. Juni 2009 -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger € 5.774,23 nebst Zinsen i.H. von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.01.2009 zu bezahlen.
Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 700,00 € nebst Zinsen i.H. von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.01.2009 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits fallen zu 9/10 den Beklagten als Gesamtschuldnern und zu 1/10 dem Kläger zur Last.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
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