OLG Saarbrücken - Urteil vom 21.04.2016
4 U 76/15
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1; StVG § 11; BGB § 253 Abs. 2;
Fundstellen:
NJW-RR 2016, 1168
NZV 2016, 6
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 18.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 79/14

Höhe des Schmerzensgeldes bei drohender schmerzfreier Versteifung eines Handgelenks in optimaler Position

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2016 - Aktenzeichen 4 U 76/15

DRsp Nr. 2016/10145

Höhe des Schmerzensgeldes bei drohender schmerzfreier Versteifung eines Handgelenks in optimaler Position

1. Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Unfallgeschädigten, dessen geringe, mit Schmerzen verbundene Restbeweglichkeit eines Handgelenks auf eine schmerzfreie Versteifung in optimaler Position hinausläuft. 2. Zum feststellungsfähigen Rechtsverhältnis und zum Feststellungsinteresse bei einer besonderen Feststellungsklage in Bezug auf eine bestimmte Schadensposition (hier: Haushaltsführungsschaden).

1. Bei einer distalen Unterarmfraktur mit distaler Radiusfraktur und Knorpeldefekt, Handwurzelluxation und multiplen Prellungen und Schürfwunden ist bei geringer mit Schmerzen verbundener Restbeweglichkeit des Handgelenks und drohender schmerzfreier Versteifung in optimaler Position ein Schmerzensgeld in Höhe von 16.000 EUR angemessen. 2. Ein Unfallgeschädigter hat nur ausnahmsweise ein rechtliches Interesse daran, dass neben der generellen Feststellung der Ersatzpflicht des Unfallgegners die Begründetheit einzelner Schadenspositionen festgestellt wird. Ein solches ist in aller Regel nicht hinsichtlich eines geltend gemachten Haushaltsführungsschadens gegeben.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 18.06.2015 (Aktenzeichen 15 O 79/14) wird zurückgewiesen.