OLG München - Endurteil vom 12.01.2018
10 U 958/17
Normen:
BGB § 249 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Passau, vom 20.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 593/14

Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Distorsion mit dislozierter Sternumfraktur und Toraxprellung bei sechswöchiger ArbeitsunfähigkeitHöhe des Schadens bei unfallbedingter Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10%

OLG München, Endurteil vom 12.01.2018 - Aktenzeichen 10 U 958/17

DRsp Nr. 2018/2189

Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Distorsion mit dislozierter Sternumfraktur und Toraxprellung bei sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit Höhe des Schadens bei unfallbedingter Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10%

1. Bei einer HWS-Distorsion mit dislozierter Sternumfraktur und Toraxprellung verbunden mit 6-wöchiger Arbeitsunfähigkeit ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 EUR angemessen. 2. Eine unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10% ist als nicht wesentlich anzusehen und wegen der Kompensationsmöglichkeiten nicht ersatzfähig.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin vom 21.03.2017 wird das Endurteil des LG Passau vom 20.02.2017 abgeändert und wie folgt neugefasst:

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld i.H.v. 1.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.09.2014 zu zahlen.

II.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 543,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 421,10 € seit dem 25.09.2014 sowie aus 122,00 € seit dem 19.07.2016 zu zahlen.

III. IV. V. VI. VII. 2. 3. 4. 5.